Vor Infektionen schützen

Richtig lüften

Wie oft sollten Büros gelüftet werden, um Corona-Infektionen vorzubeugen? Was gilt für Lüftungsanlagen? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt Antworten.

Richtig lüftenFoto: famveldman - stock.adobe.com

Eine ausreichende und sachgerechte Lüftung von Räumen und Gebäuden ist ein wichtiger Baustein für die Minderung des Risikos einer Infektion mit SARS-CoV-2.
Infizierte Personen können über die Atemluft mit SARS-CoV-2 belastete Tröpfchen (sog. Bio-Aerosole) ausscheiden, welche sich in der Raumluft ausbreiten. In geschlossenen Räumen besteht die Gefahr, dass bei unzureichender Lüftung die Konzentration luftgetragener Viren über die Zeit ansteigt. Durch sachgerechte Lüftung der Räume mittels Fensterlüftung oder durch geeignete raumlufttechnische Einrichtungen kann die Konzentration luftgetragener Viren reduziert und damit das Infektionsrisiko gesenkt werden. Hierfür sollten die Räume intensiv belüftet werden, z. B. durch regelmäßiges Stoßlüften oder durch Erhöhung des Zuluftvolumenstroms bzw. Außenluftanteils von RLT-Anlagen.

Was ist bei der Fensterlüftung zu beachten?
Die Fensterlüftung sollte vor Tätigkeitsaufnahme und dann in regelmäßigen Abständen erfolgen, bei Büroräumen üblicherweise nach 60 Minuten und bei Besprechungsräumen nach 20 Minuten. In der Zeit der Epidemie sollte diese Frequenz möglichst erhöht werden. Am wirkungsvollsten ist dabei die sogenannte Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern. Die Lüftungsdauer sollte in Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse (insbesondere Außenlufttemperatur und Winddruck) und der lokalen Gegebenheiten mindestens 3 bis 10 Minuten betragen. Ergänzend kann zwischen den Stoßlüftungsphasen eine moderate Dauerlüftung mit Kippstellung der Fenster sinnvoll sein, um durch kontinuierlichen Luftaustausch ein temporär zu starkes Ansteigen der Virenkonzentration durch mögliche Ausscheider zu vermeiden.

Als Faustregel gilt: In Büroräumen sollte jede Stunde gelüftet werden, in Veranstaltungs- oder Seminarräumen alle 20 Minuten. In Fertigungs- und Produktionsbereichen, die in der Regel größer sind, sollte während der Pandemie mindestens viermal täglich für 5-10 Minuten gelüftet werden.

Büro-, Veranstaltungs- und Seminarräume. Anders als in Arbeits- und Produktionsbereichen sind dort in aller Regel mehr Menschen dauerhaft auf engerem Raum zusammen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, ASR A3.6) nimmt als Faustregel 10 m2 pro Person an und empfiehlt, regelmäßig einmal pro Stunde zu lüften. In Veranstaltungs- und Seminarräumen wird von einer dichte-ren Belegung der Räumlichkeiten ausgegangen (3 m2 pro Person), sodass bereits alle 20 Minuten gelüftet werden sollte.

Was ist bei raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) zu beachten?
Wenn RLT-Anlagen (z. B. Lüftungs- und Klimaanalagen) ohne Umluft betrieben werden oder die Umluft über geeignete Filter bzw. andere Einrichtungen zur Verringerung der Virenkonzentration geführt wird und die RLT-Anlagen sachgerecht instandgehalten werden (Inspektion, Reinigung, Filterwechsel usw.), kann beim Vorhandensein von Virenausscheidern die Konzentration an Viren in der Raumluft und damit die Wahrscheinlichkeit einer Infektion durch SARS-CoV-2 verringert werden. Solche RLT-Anlagen sollten während der Betriebs- bzw. Arbeitszeiten folglich nicht abgeschaltet werden, sondern vorzugsweise im Dauerbetrieb gefahren werden. Ist dies nicht möglich, sollten die Betriebszeiten der RLT-Anlagen vor und nach der Nutzungszeit der Räume so verlängert werden, dass ein vollständiger Luftaustausch erreicht wird (z. B. bei normaler Nutzung wie Büros um ca. 2 Stunden).

Was ist bei mobilen oder dezentralen Geräten zu beachten?
Mobile oder dezentrale Geräte für den Umluftbetrieb, wie Ventilatoren (z. B. Standventilatoren), Geräte zur persönlichen Kühlung (z. B. Schlauch- und Splitgeräte) oder Geräte zur Erwärmung (z. B. Heizlüfter) sollten nur in Räumen mit Einzelbelegung eingesetzt werden, da der Luftstrom die Verbreitung der Viren in der Raumluft verstärkt und solche Geräte nicht zu einer Verringerung der Virenkonzentration in der Raumluft beitragen.

Mehr bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Eine kompakte Übersicht bietet die Berufsgenossenschaft Holz und Metall als Download.

Jennifer Jakob

Jennifer Jakob

Zentrale Dienste und Kundenmanagement
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Personal und interne Prozesse
Schwerpunkte: Bewerbermanagement, Personalentwicklung, Netzwerk Personal
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