Handreichung der Initiative Wirtschaftsschutz

Richtig handeln bei Drohnensichtungen

Selber (zer)stören oder einfangen ist nicht erlaubt. Was können also Unternehmen tun, wenn unerwünscht Drohnen über dem Firmengelände schweben? Die Initiative Wirtschaftsschutz hat eine Handreichung erstellt. Der Fokus liegt auf erkennen, dokumentieren und an die zuständige Behörde melden.

Richtig handeln bei DrohnensichtungenFoto: Thongsuk/stock.adobe.com

Das Dokument “Handreichung für Unternehmen bei Drohnensichtungen”
(Download auf der Website der IHK Nürnberg) enthält:

  • eine Einordnung der aktuellen Bedrohungsentwicklung durch unbemannte Systeme,
  • Hinweise zu Zuständigkeiten und Meldewegen,
  • konkrete Empfehlungen für betriebliche Abläufe (Vorsorge, Dokumentation, Meldung und Nachbereitung),
  • Vorgaben zur strukturierten Erfassung und Sicherung relevanter Beobachtungsdaten.

Das Bundesministerium des Innern und die Sicherheitsbehörden stellen in der Handreichung erneut klar, dass aktive Gegenmaßnahmen gegen Drohnen (zum Beispiel Stören, Übernehmen oder Zerstören) nach dem derzeitigen Rechtsrahmen für Unternehmen nicht zulässig sind. Der Handlungsspielraum von Unternehmen beschränkt sich somit auf die Beobachtung, Dokumentation und Meldung entsprechender Vorfälle.

Quelle: DIHK

Prof. Dr. Markus Nawroth

Prof. Dr. Markus Nawroth

Unternehmensförderung & Standortpolitik, Standortagentur & Netzwerkbüro,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Investoren-Ansiedlungsmanagement, Automobilwirtschaft, Banken, Geschäftsführer der Standortagentur Tübingen - Reutlingen - Zollernalb GmbH, Arbeitskreis Wirtschaft trifft Kirche
Telefon: 07121 201-185
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