Handreichung der Initiative Wirtschaftsschutz
Richtig handeln bei Drohnensichtungen
Foto: Thongsuk/stock.adobe.comDas Dokument “Handreichung für Unternehmen bei Drohnensichtungen”
(Download auf der Website der IHK Nürnberg) enthält:
- eine Einordnung der aktuellen Bedrohungsentwicklung durch unbemannte Systeme,
- Hinweise zu Zuständigkeiten und Meldewegen,
- konkrete Empfehlungen für betriebliche Abläufe (Vorsorge, Dokumentation, Meldung und Nachbereitung),
- Vorgaben zur strukturierten Erfassung und Sicherung relevanter Beobachtungsdaten.
Das Bundesministerium des Innern und die Sicherheitsbehörden stellen in der Handreichung erneut klar, dass aktive Gegenmaßnahmen gegen Drohnen (zum Beispiel Stören, Übernehmen oder Zerstören) nach dem derzeitigen Rechtsrahmen für Unternehmen nicht zulässig sind. Der Handlungsspielraum von Unternehmen beschränkt sich somit auf die Beobachtung, Dokumentation und Meldung entsprechender Vorfälle.
Quelle: DIHK

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