Verpackungsregister droht mit Verkaufsverboten und Bußgeldern
Recyclingverträge bis Jahresende abschließen
Nach Angaben der ZSVR fehlten Anfang Dezember noch für über 70 Prozent der größeren Hersteller die entsprechenden Bestätigungen für Recyclingverträge. Die Stiftung gibt an, über einen genauen Überblick über alle fehlenden Meldungen zu den Verpackungsmengen zu verfügen und kündigt an, die Verstöße an die Vollzugsbehörden zu übergeben. In der Konsequenz drohen Unternehmen Geldstrafen, Einträge ins Gewerbezentralregister und ein sofortiges Verkaufsverbot ihrer Waren.
Wie die ZSVR weiter mitteilt, sind die Kosten für das Recycling zuletzt deutlich gestiegen. Generell habe die nach gesetzlichen Vorgaben angehobene Recyclingquote die Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackugen gesteigert. Zu den Kostentreibern zählt die Zentrale Stelle aber auch das steigende Aufkommen schlecht trennbarer Materialien, die sich letztendlich nur teuer verbrennen lassen. Unternehmen sieht die ZSVR nach deutschem und europäischen Recht in der Produktverantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen und fordert sie deshalb auf, ihren finanziellen Teil beizutragen.
Mehr zur Registrierungspflicht in LUCID auf der Website der ZSVR
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