Inflationsprämie

Prämie statt Weihnachtsgeld?

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten in den kommenden Jahren bis zu 3.000 Euro steuerfreie Prämien zahlen. Eine Auszahlung als Weihnachtsgeld ist nur in einem bestimmten Fall möglich.

Prämie statt Weihnachtsgeld?Foto: Pixelbliss - stock.adobe.com

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter bis zu 3.000 Euro steuerfrei überweisen darf:

  • Die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
  • Die Zuwendung in Höhe von 3.000 Euro kann in Geld- oder Sachleistungen gewährt werden.
  • An den Zusammenhang der Zahlung mit der Preissteigerung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Der Arbeitgeber muss nur auf dem Überweisungsbeleg oder im Rahmen der Lohnabrechnung zum Ausdruck bringen, dass es sich bei der steuerfreien Zahlung um eine Inflationsausgleichsprämie handelt.
  • Die steuerfreie Prämie muss bis spätestens 31. Dezember 2024 geleistet werden.
  • Die Prämie muss nicht in voller Höhe ausgezahlt werden und kann auf mehrere Monate verteilt werden.

Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld?
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Arbeitgeber eine Inflationsprämie anstelle von Weihnachtsgeld ausbezahlen. Wichtig: Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Wem vertraglich oder aufgrund betrieblicher Übung (Unter einer "betrieblichen Übung" versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus der die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen die aufgrund dieser Verhaltensweise gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen.) Weihnachtsgeld zusteht, darf stattdessen keine Inflationsprämie erhalten. Besteht keine Verpflichtung zur Zahlung, können Arbeitgeber die Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld ausbezahlen. Im Lohnkonto müssen sie dann jedoch festhalten, dass es sich bei der Zahlung um eine Inflationsausgleichsprämie handelt.

Darf die Prämie nur an einzelne Mitarbeiter ausgezahlt werden?
Eine Inflationsprämie darf nicht nur einzelnen Mitarbeitende ausgezahlt werden, sondern muss an alle gehen. Es gilt grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz. Eine Auszahlung in unterschiedlichen Höhen ist möglich, sollte aber gut begründet werden.

Detlef Werneck

Detlef Werneck

Zentrale Dienste und Kundenmanagement,
IHK-Zentrale
Position: Leiter Zentrale Dienste und Kundenmanagement
Schwerpunkte: Finanzen, Personal, Organisation
Telefon: 07121 201-280
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