Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung
PPWR in Austria
Foto: cybrain/shutterstock.comZu den ersten Neuerungen in Österreich gehören strengere Stoffbeschränkungen für Verpackungen, PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen sowie neue Pflichten für Erzeuger, Importeure und Vertreiber. Auch für Mehrwegsysteme und Wiederbefüllungsangebote gelten künftig konkrete Vorgaben. Ab Februar 2027 müssen Take-away-Betriebe zudem ermöglichen, dass Kundinnen und Kunden eigene Behälter für Speisen und Getränke verwenden. Bestehende österreichische Regelungen, etwa zur Teilnahme an Sammel- und Verwertungssystemen sowie zu Meldepflichten, bleiben vorerst weitgehend bestehen.
Das österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft hat ein Merkblatt zur Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung in Österreich veröffentlicht.
Regelungen für Versandhändler aus Deutschland in Österreich
Versandhändler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich, die verpackte Waren im Fernabsatz an private Letztverbraucher in Österreich liefern, müssen für diese Verpackungen einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen.
Auch Unternehmen ohne Sitz in Österreich, die für österreichische Firmenkunden die Vorentpflichtung von Verpackungen übernehmen, benötigen einen Bevollmächtigten.
Das Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) macht nun viele Versandhändler und Hersteller in Deutschland darauf aufmerksam, dass die Bestellung eines Bevollmächtigten in Österreich bereits seit Anfang 2023 erforderlich ist.

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