B27: Nehren-Bodelshausen

Planfeststellung geht los

Das Regierungspräsidium Tübingen hat heute den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neu- und Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren gestellt.

Planfeststellung geht losFoto: Adam Gryko - stock.adobe.com

Geplant ist, noch im ersten Halbjahr 2020 die Planfeststellungsunterlagen in den Gemeinden Bodelshausen, Mössingen, Ofterdingen, Nehren und Hechingen öffentlich auszulegen. Außerdem sollen bereits im Jahr 2020 die Grundstücksverhandlungen mit den betroffenen Kommunen und privaten Eigentümern starten. Ab dem Jahr 2021 soll dann mit der Umsetzung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen begonnen werden. Diese sind Teil des Gesamtvorhabens und müssen aus naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Gründen mit einem gewissen Vorlauf vor dem eigentlichen Erd- und Straßenbau umgesetzt sein. Es handelt sich dabei beispielsweise um Ersatzaufforstungen oder die Schaffung von Ersatzlebensräumen für geschützte Arten. Die Kosten der Baumaßnahme werden laut Regierungspräsidium derzeit mit 100 Millionen Euro angegeben.

Die IHK setzt sich seit vielen Jahren für den vierspurigen Ausbau der B 27 von Balingen bis vor die Tore Stuttgarts ein. Neben der Strecke Bodelshausen-Nehren gehören die Ortsumfahrung Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel und der Abschnitt zwischen Leinfelden-Echterdingen-Nord und Abfahrt Aich mit dazu. In südlicher Richtung der B 27 spricht sich die IHK für die Ortsumfahrungen Schömberg und Neukirch aus.

Hintergrund
Der Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren ist Bestandteil der vierstreifigen Ausbaukonzeption von Balingen nach Stuttgart. Die geplante Maßnahme bildet den noch fehlenden vierstreifigen Lückenschluss. Im Bereich von Ofterdingen soll ein Neubau der B 27 erfolgen. Dort wird die B 27 neu um den Endelberg herum verlaufen.

Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben. Es ist unter anderem für den Neu- und Ausbau von Bundesstraßen vorgeschrieben. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, der mit einer Baugenehmigung vergleichbar ist, findet eine umfassende Abwägung aller Belange statt. Ziel des Verfahrens ist es, alle Interessen möglichst unter einen Hut zu bringen.

Mehr Informationen beim Regierungspräsidium Tübingen.

Thorsten Schwäger

Thorsten Schwäger

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut,
IHK-Zentrale
Position: Verkehr und digitale Infrastruktur
Schwerpunkte: Infrastruktur und Medienpolitik, Digitalisierungsausschuss, Branchenbetreuung: Verkehr, Verkehrsausschuss, Digital Hub
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