E-Autos

Pflicht zur Umweltplakette entfällt

Für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen ist ab 1. Oktober 2026 keine zusätzliche grüne Umweltplakette mehr erforderlich. Das gilt auch für betrieblich genutzte Fahrzeuge und E-Autos in Unternehmensfuhrparks.

Pflicht zur Umweltplakette entfälltUmweltzone: Für zahlreiche Fahrzeuge ist an diesem Schild "Ende der Fahrt" angesagt. Bild: moonrun - Fotolia.com

Bislang mussten auch Elektrofahrzeuge eine grüne Umweltplakette an der Windschutzscheibe tragen, um in eine Umweltzone einfahren zu dürfen. Mit einer Änderung der entsprechenden Verordnung entfällt diese doppelte Kennzeichnung. Fahrzeuge mit einer Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung dürfen künftig auch ohne Umweltplakette in Umweltzonen fahren. Das E-Kennzeichen reicht als Nachweis aus.

Für Fahrzeuge ohne entsprechende E-Kennzeichnung gelten die bisherigen Regelungen weiterhin. Auch die bestehenden Umweltzonen werden durch die Neuregelung nicht verändert.

Die Verordnung im Wortlaut im Bundesgesetzblatt

Thorsten Schwäger

Thorsten Schwäger

Unternehmensförderung & Standortpolitik, Standortagentur & Netzwerkbüro
IHK-Zentrale
Position: Gesamtleitung Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut
Schwerpunkte: Infrastruktur und Medienpolitik, Branchenbetreuung: Verkehr, Verkehrsausschuss
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