Grenzübergänge, Ausfuhrverbote, Gesundheitskontrollen

"Passierschein" für Pendler

Deutschland hat seine Außengrenzen geschlossen. Waren dürfen weiterhin passieren, Berufspendler seit Montag nur mit einer Bescheinigung. Längere Wartezeiten an den Grenzen sind zu erwarten.

Passierschein für PendlerFoto: bluedesign - stock.adobe.com

Seit Montag, den 16. März, kontrolliert die Bundesrepublik Deutschland ihre Außengrenzen, um die Verbreitung des neuartigen Corona-Virus einzudämmen. Sowohl der Warenverkehr als auch Berufspendler können weiterhin die Grenze passieren. Um die Kontrollen an der Grenze und die damit verbundenen Abläufe zu erleichtern, hat die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Grenzübertrittsbescheinigung für Berufspendler erstellt, welche zum Grenzübertritt berechtigt. Dieses Dokument ist vorläufig gültig und soll die Grenzkontrollen erleichtern. Der Arbeitgeber kann das Formular handschriftlich ausfüllen und von der Stadt beziehungsweise Gemeinde beglaubigen lassen. Das Dokument muss beim Grenzübertritt nach Deutschland mitgeführt werden.
Grenzübertrittsbescheinigung als Download 

Ausfuhrverbot für Schutzkleidung
Die Ausfuhr von Waren aus Deutschland in die Länder Schweiz, Österreich, Italien und Frankreich ist keiner gesetzlichen Einschränkung unterworfen. Ausnahme hierbei stellt Schutzkleidung dar, die zur Eindämmung der Pandemie benötigt wird. Diese Produktgruppe unterliegt einem Ausfuhrverbot, welches im Einzelfall durch eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgesetzt werden kann.
Mehr dazu auf der Seite des BAFA

Gesundheitskontrollen für Lkw-Fahrer
Der übrige Warenverkehr kann weiterhin die Grenzen passieren. Die Infrastruktur der Luftfracht, Gütertransporte auf der Schiene also auch LKW-Transporte sollen aufrechterhalten werden. Aufgrund der zusätzlichen Kontrollen und Schutzmaßnahmen kann es zu längeren Wartezeiten an der Grenze kommen. Im Schienenverkehr beispielsweise lässt Österreich an der Grenze zu der Slowakei, Italien und Tschechien Lok- und Lokführerwechsel stattfinden. LKW-Fahrer sollen Gesundheitskontrollen unterzogen werden und müssen in der Kabine verbleiben. Fahrern mit erhöhter Temperatur kann die Einreise verweigert werden. Die Schweiz reduziert die Anzahl der offenen Grenzübergänge, um die Kontrollen besser koordinieren zu können.

Bei Detailfragen zum Güterverkehr in den Zielländern empfehlen sich Nachfragen bei Kunden beziehungsweise Lieferanten.

Aktuelle Informationen zu Grenzübergängen zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es auf der Seite der Eidgenössischen Zollverwaltung.


Zusätzliche Informationen
Coronavirus-Dossier beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Auswärtiges Amt: Reisewarnung und Rückholaktion
Aktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums

Martin Fahling

Martin Fahling

International und internationale Fachkräfte,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Grundsatzfragen, Außenwirtschaftspolitik, Beratungen
Telefon: 07121 201-186
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