Körperschaftsteuer

Optionsmodell kommt

Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der Körperschaftsteuer zugestimmt. Das Gesetz tritt Anfang 2022 in Kraft.

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Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der Körperschaftsteuer zugestimmt. Das Gesetz tritt Anfang 2022 in Kraft. Partnerschafts- und Personenhandelsgesellschaften erhalten danndie Möglichkeit, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften (Option zur Körperschaftsteuer). Dies soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft stärken.

Hintergrund ist, dass Personengesellschaften gewerbesteuerrechtlich als eigenständige Steuersubjekte behandelt werden, für Zwecke der Einkommensbesteuerung sind dies hingegen ausschließlich die an ihr unmittelbar oder mittelbar Beteiligten. Dies könne im Einzelfall zu teils erheblichen Abweichungen bei Steuerbelastung und Bürokratieaufwand im Vergleich zu Kapitalgesellschaften führen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Das Gesetz erweitert den räumlichen Anwendungsbereich des Umwandlungsteuergesetzes über den Europäischen Wirtschaftsraum hinaus. Zudem soll es Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen beseitigen und den Bürokratieaufwand bei der steuerbilanziellen Nachverfolgung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen verringern.

Weiterhin wurden durch das Gesetz die Investitionsfristen beim Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) und bei der Rücklage für Ersatzbeschaffung (§ 6b EStG) nochmals um ein Jahr verlängert.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
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Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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