Lieferketten, CBAM, Nachhaltigkeitsberichte

Omnibus-Pakete sollen es einfacher machen

Die EU-Kommission hat mit den sogenannten Omnibus-Paketen eine Reihe von Vorschlägen für Gesetzesänderungen in den Bereichen nachhaltige Finanzberichterstattung, Sorgfaltspflichten und EU-Taxonomie veröffentlicht, die es kleinen und mittleren Unternehmen einfacher machen sollen.

Omnibus-Pakete sollen es einfacher machenGrafik: D-Krab/shutterstock.com

iel ist es, die Berichts- und Sorgfaltspflichten zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren. Die Vorschläge werden an Rat und EU-Parlament übermittelt und sollen dort zeitnah beraten werden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen von diesen Änderungen profitieren.

Die EU-Kommission hat einen sogenannten Omnibus-Entwurf (I) zur Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vorgelegt. Ebenfalls umfasst ist eine Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 zum Grenzausgleichsmechanimus (CBAM). In einem sog. Omnibus-Entwurf II werden Änderungen u. a. der Invest EU-Verordnung 2021/523 vorgeschlagen. In der Pressemeldung vom 26. Februar 2025 spricht die EU-Kommission davon, Bürokratie abzubauen und das Wirtschaften für Unternehmen zu vereinfachen.
Die vorgeschlagenen Omnibus-Pakete umfassen:

Omnibus I

  • Vorschlag (COM (2025) 80), der die Anwendung der Berichtspflichten in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für Unternehmen, die in den Jahren 2026 und 2027 Bericht erstatten müssen (sogenannte Unternehmen der „Welle“ 2 und 3), aufschiebt und die Umsetzungsfrist um ein Jahr sowie die erste Anwendungswelle der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf Juli 2028 verschiebt.
  • Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung einzelner Vorschriften in der CSRD und der CSDDD (COM (2025) 81).
  • Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism/CBAM) (COM (2025) 87)).
  • Link zu den Entwürfen und ergänzenden Dokumenten der EU-Kommission zum Omnibus I: 
    https://commission.europa.eu/publications/omnibus-i_en

Omnibus II

  • Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Invest EU-Verordnung 2021/523, der Verordnung 2015/1017 für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, der Verordnung (EU) 2021/1153 „Connecting Europe“ und der Verordnung (EU) 2021/695 Horizon Europe.
  • Link zu dem Entwurf zum Omnibus II: https://commission.europa.eu/publications/omnibus-ii_en

Zudem stellt die Kommission ergänzende Erläuterungen zur Verfügung sowie weitere Informationen in Form von FAQ: Q&A 'Omnibus' package

Katrin Glaser

Katrin Glaser

International und internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin
Schwerpunkte: EU-Informationen, Enterprise Europe Network, Fördermittel EU, Länder und Märkte, Geschäftspartnersuche, Dienstleistungen im Ausland
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