Digitaler Ausbildungsvertrag
Ohne Papier und Unterschrift

Was ist neu?
- Ausbildungsbetriebe wählen bei der Erstellung des Ausbildungsvertrages im ASTA-Infocenter die Variante „Vertragsabschluss mit digitaler Bestätigung (ohne Unterschrift)“ und leiten ihn nach der Prüfung durch die IHK digital über den Punkt “Digitale Bestätigung anfordern“ an den künftigen Auszubildenden weiter.
- Der künftige Auszubildende und evt. die gesetzlichen Vertreter werden per E-Mail informiert und können den Vertrag digital bestätigen, speichern und drucken oder ablehnen.
- Nach der Bestätigung durch den Azubi wird der Vertrag automatisch an die IHK weitergeleitet und beide Parteien erhalten eine Benachrichtigung.
- Ein digitaler Zeitstempel dokumentiert den Erhalt des Vertrags und gilt als Empfangsbestätigung nach § 11 BBiG. Dieser Empfangsnachweis wird dem Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt.
- Die Vertragsabfassung und der Empfangsnachweis müssen nach Ablauf des Jahres, in dem das Ausbildungsverhältnis endet, für drei Jahre durch den Betrieb aufbewahrt werden.
- Die elektronischen Kontaktdaten (zum Beispiel E-Mail) des Auszubildenden, der gesetzlichen Vertreter sowie des Ausbildenden sind in dieser Variante Pflichtangaben.
Sie bevorzugen die Variante mit Unterschrift?
Für Ausbildungsbetriebe, die weiterhin die Variante mit Unterschriften bevorzugen, bleibt das bisherige Verfahren unverändert. Nachdem Sie den Ausbildungsvertrag erstellt und eingereicht haben, prüft die IHK Reutlingen den Antrag. Nach der Freigabe, steht Ihnen die Vertragsabfassung zum Herunterladen bereit. Sie können diese dann ausdrucken und mit dem Auszubildenden einen Termin zur gemeinsamen Unterschrift vereinbaren. Anschließend laden Sie alle notwendigen Dokumente im ASTA-Infocenter hoch und bestätigen den Vertragsabschluss mit dem Auszubildenden.
Hier geht es zum Thema Ausbildungsverträge bei der IHK Reutlingen.

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