Der 24. Dezember ist ein Sonntag
Offen oder nicht?
Die Rechtslage ist laut Ladenschlussgesetz zunächst einmal klar: Wenn der 24. Dezember auf einen Sonntag fällt, dürfen nur Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel anbieten, bis zu drei Stunden und bis längstens 14 Uhr öffnen. Öffnen dürfen auch Verkäufer von Weihnachtsbäumen. Alle anderen Geschäfte haben geschlossen.
Früh informieren
Da der 24. Dezember traditionell ein starker Tag für Lebensmittel ist, rät IHK-Handelsexpertin Karin Goldstein den Betrieben, schon bald ihre Kunden darauf hinzuweisen, dass der Heiligabend diesmal ein Sonntag ist. Aus der Branche ist zu hören, dass viele Lebensmitteleinzelhändler ohnehin nicht öffnen wollen. Heimische Betriebe sollten frühzeitig klären, ob das eigene Handelsunternehmen öffnen soll. „Es ist immer firmen- und standortindividuell zu prüfen, ob sich eine Öffnung am 24. Dezember lohnen kann.“
Die vollständigen Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten finden sich auf der Seite Branchenservice Handel.