A1-Bescheinigungen für Selbstständige
Nur noch digital

Diese Anträge sind über das Portal sv.net an die jeweils zuständige Stelle (gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherungsträger oder Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen) zu senden. Papieranträge sind für Selbstständige nicht mehr zulässig.
Damit wird das Verfahren an das bereits seit 2021 gültige rein digitale Antragsverfahren für Arbeitnehmer angeglichen. Einzig die längerfristige A1-Bescheinigung für regelmäßige Auslandsbeschäftigungen ist von Selbstständigen noch per Post oder Fax zu beantragen.
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Wer berufsbedingt in die EU, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, zum Beispiel im Rahmen einer Dienstreise oder Entsendung, reist, muss immer eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Dies gilt unabhängig
- von,der Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger
- von der Dauer des Arbeitsaufenthaltes sowie
- der Branche.
Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass Reisende aus Deutschland den deutschen Sozialversicherungspflichten unterliegen. Somit dürfen dann andere Staaten keine Sozialversicherungsbeiträge erheben, da dies zu doppelten Beitragszahlungen führen würde.

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