Kindergeld in 2016

Nummer nicht vergessen

Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine eigene Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben. Die Regelung gilt zum 1. Januar 2016. Darauf weist das Bundeszentralamt für Steuern hin.

Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Kindergeld doppelt ausgezahlt wird und gilt generell für alle Kinder - nicht nur für solche, die nach dem 1. Januar 2016 geboren werden. Die Steuer-Identifikationsnummern sollen noch in diesem Jahr den Familienkassen vorliegen. Diese werden jedoch, so teilt das Bundeszentralamt mit, es nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Die Übermittlung der Steuer-Identifikationsnummer muss lediglich schriftlich erfolgen. Eine telefonische Durchgabe ist nicht möglich, so das Bundeszentralamt.

Mehr Informationen zum Thema finden gibt es auf der Website des Bundeszentralamts.

Detlef Werneck

Detlef Werneck

Zentrale Dienste und Kundenmanagement,
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