Hilfe für kleine Betriebe und Soloselbstständige

Notfallfonds startet

Die baden-württembergische Landesregierung hat wegen der Corona-Krise ein branchenübergreifendes Soforthilfeprogramm aufgesetzt. Die Antragstellung ist ab Mittwoch (25. März 2020) möglich.

Notfallfonds startetFoto: bluedesign / stock.adobe.com

Anträge können Soloselbstständige, gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ebenso wie Angehörige der Freien Berufe oder Künstler stellen, die unmittelbar durch die Corona-Krise wirtschaftlich geschädigt sind.

Die Soforthilfe besteht aus einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss und ist nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt. Er beträgt für drei Monate insgesamt bis zu:

  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu zehn Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.

Anträge auf Soforthilfe können ausschließlich und damit bürokratiearm in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden.

Das Beantragungsverfahren läuft in zwei einfachen Schritten ab:

  • Das Antragsformular muss beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abgerufen werden. Das Formular finden Sie hier.
  • Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung des Antrags über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de. Der Antrag wird dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Die IHKs und Handwerkskammern übernehmen die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.

Mehr Infos auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise der IHK Reutlingen zu den ersten geprüften Anträgen.

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