Klimaziele

Nicht nur Betriebe belasten

„Die CO2-Bepreisung ist richtig, aber darf nicht einseitig zu Lasten der Betriebe gehen“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp die Pläne der Bundesregierung zur Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2030.

Nicht nur Betriebe belastenGrafik: D-Krab/shutterstock.com

Nach den Vorschlägen aus Berlin soll ein Bestandteil die CO2-Bepreisung auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas über einen nationalen Zertifikatehandel bei Gebäuden und Verkehr sein. Als Kompensation sollen zunächst Teile der EEG-Umlage sinken. Der CO2-Bepreisung und der nationale Emissionshandel soll 2021 beginnen. Das Handelssystem soll ab 2026 greifen. Im Gegenzug sollen die EEG-Umlage und andere Preisbestandteile sukzessive aus der CO2-Bepreisung finanziert werden. Allerdings stehen die geplanten Stromkostensenkungen von rund einem Prozent in keinem Verhältnis zu den höheren Preisen für Diesel und Erdgas.

Die weiteren Pläne in einigen Details:

Gebäude
Zur Erreichung der Ziele soll (endlich) die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung eingeführt werden. Gefördert wird über den Abzug von der Steuerschuld von insgesamt 20 Prozent. Für gewerblich genutzte Immobilien ist eine Zuschussförderung über die KfW jedoch angedacht. Beim Thema Heizungstausch wird deutlich nachgeschärft. Rein fossil betriebene Heizungen sollen nicht mehr gefördert werden, erneuerbare und hybride System dafür mit 40 Prozent! Austauschprämie umso mehr. Ab 2026 soll der Einbau von Ölheizungen nicht mehr gestattet werden, wo es Alternativen gibt.

Verkehr
Ein Schwerpunkt zur Erreichung der Klimaziele ist der Antriebswechsel bei Pkw und Lkw. Die direkte Förderung für Elektroautos wie auch die steuerliche Förderung von E-Dienstwagen soll noch einmal deutlich ausgeweitet werden. Damit diese bis 2030 avisierten 7 bis 10 Millionen E-Autos auch laden können, strebt die Bundesregierung bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte an. Bei Lkw wird als Ziel ei Drittel klimaneutrale Fahrleistung bis 2030 elektrisch oder mit strombasierten Kraftstoffen festgelegt. Für dieses Ziel soll die Infrastruktur ausgebaut und die Lkw-Maut nach CO2-Gesichtspunkten differenziert werden.

Industrie
Bis 2030 soll die Industrie ihre Emissionen um weitere knapp 48 Millionen Tonnen CO2 senken, wobei zuvorderst Fördermaßnahmen für Energie- und Ressourceneffizienz zum Einsatz kommen sollen. Weiterhin wird eine Selbstverpflichtung vorgeschlagen, nach der (Industrie-)Betriebe die in Energiemanagementsystemen oder Energieaudits empfohlenen geringinvestiven Maßnahmen umsetzen. Bewertungsmaßstäbe können die Amortisationszeit (bis zu drei Jahre) eine am Jahresgewinn orientierte Investitionsquote für Energieeffizienz sein.

Energiewirtschaft
Das Papier bekräftigt den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 und den Ausbau der erneuerbaren Energien auf 65 Prozent am Stromverbrauch bis 2030. Für mehr Akzeptanz bei der Windkraft soll ein Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung eingeführt werden, von dem Länder und Kommunen per opt-out abweichen können. Konkrete Aussagen dazu, wie das 65-Prozent-Ziel erreicht werden soll, werden nicht getroffen.

Dr. Wolfgang Epp

Dr. Wolfgang Epp

Hauptgeschäftsführung,
IHK-Zentrale
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