IHK fordert Nachbesserungen bei der Erbschaftsteuer
Neues Recht praktikabel?
Der Ausschuss, ihm gehören Finanzverantwortliche und Steuerberater aus der Region Neckar-Alb an, kritisiert die hohe Komplexität der neuen Vorgaben. Sie werden zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Rechtsanwendung und zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand führen, prognostiziert der Finanz- und Steuerausschuss. Als Beispiel nennt Stefan Götz die Ermittlung des nicht begünstigten sogenannten „Verwaltungsvermögens“. „Dafür sind jetzt mehr als zwanzig Rechenschritte nötig“, so der Ausschussvorsitzende. Das Gesetz ist auch für den Staat selber ein Problem, sagt Götz. „Der bürokratische Erhebungsaufwand wird mit diesen Regelungen enorm hoch, sodass sich die Frage nach der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit stellt.“ Wenn nicht der Gesetzgeber das neue Recht absehbar noch einmal nachbessert, ist aus Sicht von Götz nun die Finanzverwaltung gefordert, mit entsprechenden Verwaltungsanweisungen die Rechtsanwendung zu erleichtern.
Urteil und neue Regelungen
Die Vollversammlung der IHK Reutlingen hatte sich bereits während des Gesetzgebungsverfahrens zu der nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende 2014 erforderlich gewordenen Reform der Erbschaftsteuer zu Wort gemeldet und im Interesse der Mitgliedsunternehmen Verbesserungen für Familienunternehmen eingefordert. Mit den inzwischen verabschiedeten Regelungen haben sich der Finanz- und Steuerausschuss sowie die Vollversammlung befasst.
Hier geht es zu den Positionen der IHK Reutlingen zur Erbschaftsteuer: