Unseriöse Abmahnungen
Neues Recht für Online-Shops
Seit dem 13. Juni gilt das neue Recht für Online-Shops, das unter anderem neue Informationspflichten für die Betreiber einer Internetseite, sowie eine neue Widerrufsbelehrung und ein Musterwiderrufsformular, mit sich bringt. Online-Shops, die nicht umgestellt sind, entsprechen nicht mehr den gültigen gesetzlichen Vorgaben und können abgemahnt werden. Dies gilt insbesondere für kleine Online-Shops, die die Anpassungen an die neue Rechtslage oft mit zu großer Verzögerung vornehmen. Nach Informationen der IHK-Organisation sind schon vermehrt Abmahnungen, die das neue Verbraucherschutzrecht betreffen, aufgetreten.
Nicht jede Abmahnung ist rechtens
Wer abgemahnt wurde, sollte aber genau hinschauen: Vermehrt treten unseriöse Abmahnungen auf. Dahinter stecken Abmahn-Vereine, Unternehmen oder Rechtsanwälte, die keine Abmahnbefugnis besitzen. Abmahnen dürfen direkte Mitbewerber oder Vereine, in denen genügend Mitbewerber als Konkurrenten Mitglied sind. Tipp: Auf der Abmahnung sollten Informationen zur Abmahnbefugnis stehen. Online-Shop-Betreiber sollten die vorgedruckte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, da diese oft zu allgemein gehalten ist und die Kosten zu hoch ansetzt. Um einer Klage vorzubeugen, ist es aber unbedingt erforderlich innerhalb der gesetzten Frist zu reagieren.
IHK berät
Erste Anlaufstelle bei Abmahnungen ist die IHK Reutlingen. Hier kann eine erste Einschätzung der Situation vorgenommen werden und geklärt werden, ob die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur weiteren Vertretung der Interessen des Abgemahnten erforderlich ist oder nicht. Es kann auch Auskunft gegeben werden, ob es sich um einen bekannten unseriösen Abmahnanbieter handelt. Die IHK gibt neue Abmahner an die zuständigen Stellen weiter. Ein Austausch innerhalb der IHK-Organisation stellt sicher, dass ein Großteil der Abmahner, seriöse, wie auch unseriöse, bekannt sind.