Plattform "Easygov.swiss" für Entsendungen
Neues Meldeportal in der Schweiz

Ab sofort wird das Meldeverfahren über Plattform "Easygov.swiss" durchgeführt. Unternehmen sollten sich baldmöglich auf diesem Meldeportal registrieren. Für die Anmeldung ist eine Schweizer UID-Nummer zwingend erforderlich. Die Schweizer Mehrwertsteuernummer ist die UID-Nummer. Sofern diese noch nicht vorhanden ist, kann sie im Rahmen der Registrierung in Easygov beantragt werden. Die Prüfung und Vergabe der Nummer kann bis zu 14 Tage dauern. Nachdem der UID-Vergabeprozess (noch ohne Erteilung UID) durchlaufen wurde, kann direkt im Anschluss daran das Meldeverfahren genutzt werden, der Nutzer muss somit nicht warten, bis die UID erteilt wurde.
Privatpersonen und Einzelunternehmen, die in keinem Register eingetragen sind, benötigen keine UID und können das Meldeverfahren über die neue Plattform OHNE UID nutzen.
Ein Merkblatt zur Nutzung des neuen Portals gibt es auf der Website des Staatssekretariats für Migration: Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit
Die IHK-Hochrhein-Bodensee hat eine Anleitung zur Registrierung bei Easygov erstellt.
Die wichtigsten Schritte in Kürze:
- Notieren Sie sich Ihre Zugangsdaten zum alten Portal, um Ihr Meldeprofil ins neue Portal importieren zu können. Sichern Sie im alten Portal alle Daten und Meldebestätigungen.
- Registrieren Sie ein Nutzerkonto möglichst umgehend im neuen Portal - vor allem, wenn Sie noch keine UID-Nr. haben.
- Verknüpfen Sie das Nutzerkonto mit Ihrem Unternehmen.
- Importieren Sie bei der ersten Anmeldung Ihr Profil ins neue System.
- Unternehmen sollten jetzt aktiv werden um beim nächsten Arbeitseinsatz in der Schweiz direkt Zugriff auf das neue Meldeportal zu haben.

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