Gründen und Erweitern
Neues Förderprogramm
Dieser löst das seit 1. November 2023 eingestellte Produkt ERP-Kapital für Gründung (058) ab. Im Rahmen der Kooperation stellt die KfW Refinanzierungsdarlehen unter voller Primärhaftung des Durchleitungsinstituts zur Verfügung. Die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes übernimmt obligatorisch das Kreditausfallrisiko in Form einer 100-prozentigen Garantie. Diese Garantie wird durch eine 80-prozentige Garantie des Bundes rückgarantiert. Die Zuständigkeit der jeweiligen Bürgschaftsbank richtet sich nach dem Investitionsort. Anträge für die Garantie nehmen die Bürgschaftsbanken ab dem 1. November 2024 entgegen.
Programmeckpunkte
Bewährte Programmbedingungen aus dem Programm ERP-Kapital für Gründung (058) bleiben erhalten: Antragstellerkreis und Kredithöchstbetrag, Verzicht auf eine Bereitstellungsprovision. Mit Beginn der Kooperation werden u.a. folgende Produktverbesserungen und -veränderungen
umgesetzt:
- Neben Investitionen, Unternehmensübernahmen und tätigen Beteiligungen sind auch Betriebsmittelfinanzierungen zulässig.
- Neben der langen Laufzeit von 15 Jahren mit 5 Freijahren wird eine 10-jährige Laufzeitvariante mit 2 Freijahren angeboten. Die Zinsbindung bleibt unverändert bei 10 Jahren.
- Einheitlich für alle Bundesländer wird der maximale Finanzierungsanteil 35 Prozent der Bemessungsgrundlage betragen.
- Der Kredit wird dem Antragsteller ohne Besicherung (mit Ausnahme der Garantie der Bürgschaftsbank) zur Verfügung gestellt, künftig entfällt der Nachrang. Eigenmittel werden einzelfallbezogen durch die Bürgschaftsbank auf Einbindung in das Gesamtvorhaben geprüft. Es entfällt die bisherige obligatorische Mithaft des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners.
- Bei Vorhaben in Regionalfördergebieten erhalten die Antragsteller besonders günstige Konditionen. Die Kreise und kreisfreien Städte, die Regionalfördergebiete sind, finden Sie in dem Informationsblatt "Übersicht der Regionalfördergebiete" (Bestellnummer 600 000 4961) zusammengefasst. Das Informationsblatt steht in der jeweils aktuellen Version auf der Homepage der KfW zum Download bereit.
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