Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen

Neuerungen im Überblick

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des „Steueränderungsgesetzes 2025“ beschlossen, mit dem verschiedene Anpassungen im Steuerrecht umgesetzt werden sollen.

Neuerungen im ÜberblickFoto: Stock-Asso/shutterstock.com

Mit dem Entwurf sollen Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger entlastet und die räumliche Flexibilität erhöht werden.

Welche Maßnahmen ergeben sich daraus? 

  • Senkung der Umsatzsteuer für Speisen: Für Restaurant- und Verpflegungsleistungen im Restaurant soll ab dem 1.01.2026 die Umsatzsteuer dauerhaft auf 7 Prozent reduziert werden. Getränke sind davon nicht betroffen.
  • Elektronische Bescheidbekanntgabe: Ab dem 1.01.2026 soll auch im Vorsteuer-Vergütungsverfahren über die Nichtweiterleitung eines Antrags durch das Bundeszentralamt für Steuern die elektronische Bekanntgabe ohne Zustimmung des Unternehmens gelten.
  • Zentrale Zollabwicklung: Für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer sollen Rechtsgrundlagen festgelegt werden.
  • Anhebung der Entfernungspauschale: Ab dem 1.01.2026 soll die Entfernungspauschale für Mitarbeitende auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht werden.
  • Entfristung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener
  • Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 soll die Übungsleiterpauschale auf 3.300 EUR und die Ehrenamtspauschale auf 960 EUR angehoben werden.
  • Schaffung von Rechtsklarheit durch den Verweis auf die De-minimis-Verordnung in Bezug auf die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau sowie die Forschungszulage.
  • Änderungen der Regelungen zur Gemeinnützigkeit (Auswahl):
    • Die Freigrenze für den steuerlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb soll auf 50.000 EUR angehoben werden.
    • Die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung soll auf 100.000 EUR angehoben werden.
    • Auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen soll bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 EUR verzichtet werden.
    • Photovoltaikanlagen sollen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit gelten..

Was sind die nächsten Schritte bis zum endgültigen Gesetz?
Im nächsten Schritt wird in der Regel ein Regierungsentwurf veröffentlicht, der vom Bundestag verabschiedet werden muss. Dieser erfordert im Anschluss die Zustimmung des Bundesrates, bevor er im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

Quelle: IHK München

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Zentrale Dienste, Kundenmanagement und Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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