Fachkräfte aus Drittstaaten

Neue Pflicht für Arbeitgeber

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen neue Beschäftigte aus Drittstaaten über das kostenlose Beratungsangebot „Faire Integration“ informieren. Die Information muss spätestens am ersten Arbeitstag erfolgen und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Neue Pflicht für ArbeitgeberFoto: istock.com/miniseries

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Pflicht für Arbeitgeber. Grundlage ist der neue § 45c des Aufenthaltsgesetzes. Ziel der Informationspflicht ist, dass Beschäftigte aus dem Ausland von Anfang an wissen, wo sie Unterstützung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen bekommen.

Für wen gilt die Regelung?
Die Pflicht gilt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn ein Arbeitsvertrag mit einer Person aus einem Drittstaat geschlossen wird, die ihren Wohnsitz zum Vertragsabschluss im Ausland hat und die Beschäftigung in Deutschland erfolgen soll.

Wann muss die Information an die Beschäftigen erfolgen?
Die Information muss spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung erfolgen. Eine spätere Information ist nicht ausreichend. Arbeitgeber sollten den Hinweis daher frühzeitig vorbereiten.

In welcher Form müssen die Informationen weitergeben werden?
Die Information muss in Textform übermittelt werden. Möglich ist zum Beispiel eine E Mail, ein Brief oder eine Anlage zum Arbeitsvertrag. Wichtig ist, dass die Beschäftigten die Angaben nachvollziehen können.

Welche Inhalte sind vorgeschrieben?
Arbeitgeber müssen auf die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen hinweisen. Zusätzlich sind die aktuellen Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle „Faire Integration“ anzugeben.

Wo finde ich das Informationsblatt?
Zur Erfüllung der Pflicht stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Informationsblatt zur Verfügung. Dieses kann direkt an die Beschäftigten weitergegeben werden. Das Blatt ist auch in mehreren Sprachen verfügbar. Zum Merkblatt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und zum Informationsblatt für Beschäftigte geht es hier.

Wobei unterstützen die Beratungsstellen?
Die Beratungsstellen unterstützen unter anderem bei Fragen zum Arbeitsvertrag, zum Lohn, zur Arbeitszeit oder zu Urlaub und Krankheit. Auch Themen wie Kündigung, Sozialversicherung sowie Rechte und Pflichten werden behandelt.
Übersicht der Beratungsstellen.

Was ist „Faire Integration“ für ein Angebot?
Faire Integration ist ein bundesweites, kostenloses und mehrsprachiges Beratungsangebot gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Es richtet sich an Drittstaatsangehörige, die bereits in Deutschland sind oder hier arbeiten möchten. Mehr Infos zum Angebot „Faire Integration“. 

Svitlana Burmey

Svitlana Burmey

International & internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Leiterin Welcome Center
Schwerpunkte: Welcome Center, Hand in Hand for International Talents
Telefon: 07121 201-243
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