Minijobber beschäftigen

Neue Meldepflichten

Mindestlohn, Angaben zum Krankenversicherungsschutz, Abgaben: Arbeitgeber müssen bei der Beschäftigung von Minijobbern ab 2022 Änderungen beachten.

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Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2022 erhöht – das betrifft auch die Minijobs 2022. Wie die Minijob-Zentrale meldet, erhalten alle Arbeitnehmer dann 9,82 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung gibt es zum 1. Juli 2022. Der gesetzliche Mindestlohn steigt dann nochmal auf 10,45 Euro pro Stunde.

Die Ampel-Regierung plant eine weitere Erhöhung der Verdienstgrenze bei Minijobs auf 520 Euro.

In der Meldung zur Sozialversicherung müssen Arbeitgeber ab dem 1. Januar Angaben zum Krankenversicherungsschutz von Minijobbern machen. Wie die Minijob-Zentrale informiert, können Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, diesen Nachweis über Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse oder des privaten Krankenversicherungsunternehmens des Arbeitnehmers erbringen. Zudem ist eine Kopie der Versicherungskarte von Personen mit Nebenjobs und Nebeneinkünften zulässig.

Zum 1. Januar 2022 werden auch neue Abgaben für einen Minijob im gewerblichen Bereich fällig. So sinken die Umlagen U1 und U2, die der Arbeitgeber entrichten muss. Außerdem ist 2022 eine Senkung der Insolvenzgeldumlage geplant.

Steuer-Identifikationsnummer melden
Für Arbeitgeber eine wichtige Veränderung bei Minijobs 2022: Ab dem 1. Januar müssen sie neben ihrer Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummern ihrer Minijobber an die Minijob-Zentrale übermitteln.

Kurzfristige Minijobs
Wenn ein Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2022 einen Mitarbeiter, der in einem kurzfristigen Minijob eingesetzt werden soll, bei der Minijob-Zentrale meldet, erhält er eine Rückmeldung über vergangene Vorbeschäftigungszeiten. Die Daten enthalten dann Auskunft darüber, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung oder im laufenden Kalenderjahr bereits weitere kurzfristige Nebenjobs bestehen oder bestanden haben. Der Arbeitgeber muss die Rückmeldung der Minijob-Zentrale in den Entgeltunterlagen dokumentieren. Dies ist unter anderem bei einer möglichen Betriebsprüfung der Rentenversicherung wichtig.

Mehr Infos bei der Minijob-Zentrale.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
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Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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