Für klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur
Neue Förderung
Unter der Überschrift "Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur" fördert das Bundesverkehrsministerium
- die Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen aller Größen (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug (Fahrzeuge können dabei auch nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids beschafft werden)
- die Anschaffung von auf alternative Antriebe umgerüsteten Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht (EG-Fahrzeugklassen N" und N3) in Höhe von 80 Prozent der Mehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
- den Aufbau der erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben sowie
- die Förderung von Machbarkeitsstudien zu den oben genannten Punkten in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Der erste Förderaufruf beim zuständigen Bundesamt für Güterverkehr (BAG) läuft vom 16. August bis zum 27. September 2021. Informationen über den Antragsprozess gibt es auf der Website des BAG. Umfassende Informationen auch über das neue Programm hinaus haben das Bundesverkehrsministerium und die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) zudem auf ihrer gemeinsamen Plattform www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de zusammengestellt.
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