Geldwäscheprävention

Neue Anwendungshinweise der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 29. November 2024 ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) aktualisiert. Diese Überarbeitung enthält mehrere wesentliche Änderungen und Klarstellungen gegenüber der vorherigen Version.

Neue Anwendungshinweise der BaFinFoto: Karin Jähne - Fotolia.com

Wesentliche Änderungen:

  • Anpassung der Aktualisierungsfristen: Die Fristen für die Aktualisierung von Kundeninformationen gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 5 GwG wurden präzisiert, um eine risikoorientierte Vorgehensweise zu fördern
  • Klarstellungen zu internen Sicherungsmaßnahmen: Es wurden detailliertere Vorgaben zu den internen Sicherungsmaßnahmen gemacht, die Verpflichtete implementieren müssen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv zu verhindern.
  • Erweiterte Anforderungen an die Risikoanalyse: Die Anforderungen an die Erstellung und Aktualisierung der unternehmensinternen Risikoanalyse wurden erweitert, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Änderungen: Die Hinweise wurden an die seit dem 1. August 2021 geltenden Änderungen des GwG, eingeführt durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw), angepasst.

Diese Aktualisierungen sollen den Verpflichteten unter der Aufsicht der BaFin eine präzisere Orientierung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Geldwäscheprävention bieten. Hier finden Sie das gesamte Dokument. 

Dieser Text mit Unterstützung von KI erstellt. 

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
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