Tilgungszuschuss Corona II
Antragsfrist bis März 2022 verlängert
Unternehmen und Soloselbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Dienstleistungsunternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung und Sportvereine mit ihrem steuerpflichtigen, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb können den Tilgungszuschuss Corona II beantragen.
Die Landesregierung hat das Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona II bis Ende Dezember 2021 verlängert und zusätzlich die Antragsfrist für den gesamten Förderzeitraum Januar bis Dezember 2021 auf den 31. März 2022 ausgeweitet.
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