Geistiges Eigentum als europäischer Wettbewerbsvorteil

Neuauflage des KMU-Fonds 2026

Bis zum 4. Dezember 2026 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung für Rechte des geistigen Eigentums erhalten.

Neuauflage des KMU-Fonds 2026Foto: tostphoto -stock.adobe.com

In einer global vernetzten Wirtschaft ist der Schutz von Innovationen die Grundvoraussetzung für die Souveränität und den Erfolg europäischer Unternehmen. Um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in diesem Wettbewerb zu stärken, hat die Europäische Kommission gemeinsam mit dem EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) den „KMU-Fonds 2026 – Ideas Powered for Business“ neu aufgelegt. Der Fonds bietet verschiedene Gutscheine, mit denen die Erstattung für Tätigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum beantragt werden kann. 

Gutschein 1 für IP Scan und IP Scan Enforcement

Gutschein 2 für Marken und Designs

Gutschein 3 für Patente

Gutschein 4 für gemeinschaftlichen Sortenschutz 

Der erstattungsfähige Höchstbetrag je KMU beträgt: 

  • 1620 Euro für Aktivitäten im Zusammenhang mit dem IP Scan
  • 2.700 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Marken und Designs
  • 3.500 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Patenten:
    - Nationale Patente und Stand der Technik Recherche 1.000 Euro
    - Europäische Patente und Rechtskosten: 2.500 Euro
  • 1.500 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit gemeinschaftlichem Sortenschutz 

Weitere Details finden Sie auf der Website des EUIPO.

Katrin Glaser

Katrin Glaser

International & internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin
Schwerpunkte: EU-Informationen, Enterprise Europe Network, Fördermittel EU, Länder und Märkte, Geschäftspartnersuche, Dienstleistungen im Ausland
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