IHK-Wahl 2025

Nachfrist für bestimmte Wahlgruppen

Der Wahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung eine Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen beschlossen. Für die meisten Wahlgruppen sind noch Kandidaturen möglich.

Nachfrist für bestimmte WahlgruppenFoto: MIDJOURNEY/neunpunktzwei

Bis Freitag, 7. März 2025, 12.00 Uhr läuft die Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Die Nachfrist wurde angesetzt, da in den folgenden Wahlgruppen nicht die nach den Vorgaben der Wahlordnung erforderliche Zahl von Kandidaten erreicht wurde. So soll jede Kandidatenliste mindestens eine Kandidatin oder einen Kandidaten mehr enthalten, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Mindestsitze innerhalb einer Wahlgruppe.

In diesen Wahlgruppen sind noch Wahlvorschläge möglich:

  • Wahlgruppe I Industrie, Landkreis Tübingen insgesamt
  • Wahlgruppe I Industrie, Zollernalbkreis insgesamt
  • Wahlgruppe II Handel, Landkreis Reutlingen für die Betriebsgrößenklasse 1 bis 49 Beschäftigte
  • Wahlgruppe II Handel, Landkreis Tübingen insgesamt
  • Wahlgruppe II Handel, Zollernalbkreis für die Betriebsgrößenklasse 2 ab 50 Beschäftigte
  • Wahlgruppe III Unternehmensnahe Dienstleistungen für die Gewerbegruppe Verkehr/Logistik und für die Gewerbegruppe Handelsvertreter
  • Wahlgruppe V Kreditinstitute insgesamt

Einzelheiten ergeben sich aus der Wahlbekanntmachung vom 20. Februar 2025.

Wer darf kandidieren?
Kandidieren können Mitglieder der IHK Reutlingen oder ihre gesetzlichen Vertreter. Auch Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte dürfen kandidieren. Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen. Ist eine natürliche Person in verschiedenen Wahlgruppen beziehungsweise Wahlbezirken wählbar, kann sie nur einmal kandidieren.

53 Sitze, gewählt wird ab Ende April 
Am 28. April startet die Wahl zur IHK-Vollversammlung – per Brief oder digital. Gewählt werden darf bis zum 21. Mai, 12 Uhr. Alle fünf Jahre sind die IHK-zugehörigen Unternehmen aufgerufen, 53 Mitglieder in unmittelbarer Wahl in die Vollversammlung zu wählen – unterteilt sieben Wahlgruppen nach Branchen: Industrie, Handel, Unternehmensnahe Dienstleistungen (Verkehr/Logistik, Handelsvertreter, sonstige unternehmensnahe Dienstleistungen), Dienstleistungen (Gastgewerbe, Immobilienwirtschaft, Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, sonstige Dienstleistungen), Kreditinstitute, Energieversorgung und Information und Kommunikation.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Zentrale Dienste, Kundenmanagement und Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
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