IHK Reutlingen zur gesetzlichen Neuregelung
Mutterschutz für Selbstständige verbessern

„Ein effektiver Mutterschutz für Selbstständige ist längst überfällig“, sagt Vincent Schoch, Leiter Einpersonen- und Kleinstunternehmen bei der IHK Reutlingen. Bisher haben Selbstständige keinen Anspruch auf Mutterschutz und erhalten während der Schutzfristen lediglich ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Voraussetzung dafür ist, dass sie rechtzeitig vor der Schwangerschaft eine entsprechende Vorsorge getroffen haben. „Die aktuellen Regelungen können Frauen mit Kinderwunsch von einer Selbstständigkeit abhalten.“ Eine Reform sei daher dringend nötig.
Informationen fehlen
Selbstständigen Frauen fehlt zudem häufig die Information, dass eine eigene Vorsorge ihre Situation wesentlich verbessern würde. Die IHK Reutlingen hat in ihren Gründungsseminaren genau diesen Punkt aufgenommen. „Uns geht es darum, die Teilnehmerinnen bereits frühzeitig für das Thema zu sensibilisieren und ihnen ihre Möglichkeiten aufzuzeigen“, berichtet Schoch. Der Anteil der Gründungen durch Frauen liegt in der Region Neckar-Alb seit Jahren unverändert bei ungefähr einem Drittel. „Dass wir da nicht besser werden, liegt natürlich nicht alleine am Mutterschutz.“ Weitere Faktoren wie die Kinderbetreuung spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.
Hintergrund
Am 1. Juni trat die Neuregelung in Kraft, dass Arbeitnehmerinnen nach einer Fehlgeburt bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Teil des Mutterschutzes zusteht. Die neue Regelung gilt auch für gesetzlich versicherte Selbstständige, nicht aber für privat versicherte Selbstständige. Der IHK-Ausschuss für Einpersonen- und Kleinstunternehmen hat in einem Positionspapier zum Mutterschutz für Selbstständige verfasst. Den Download gibt es auf www.ihkrt.de/forderungen.
