Entgeltfortzahlungsgesetz
Müssen Minijobber an Feiertagen Urlaub nehmen?
Foto: WavebreakMediaMicro - stock.adobe.comLiegt ein Feiertag auf einem Tag, an dem Minijobber normalerweise gearbeitet hätten, erhalten sie ihren Verdienst trotzdem weitergezahlt.
Beispiel
Ein Minijobber arbeitet regelmäßig montags, mittwochs und freitags in einem Supermarkt. Fällt der 1. Mai auf einen Freitag, muss er nicht arbeiten – der Verdienst wird dennoch gezahlt.
Darf die Arbeitszeit verschoben werden?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, ausgefallene Stunden an Feiertagen vor- oder nachzuarbeiten. Arbeitgeber dürfen die Arbeitszeit nicht einfach auf einen anderen, normalerweise freien Tag verlegen, um die Feiertagsregelung zu umgehen.
Tipp
Eine schriftliche Regelung der regelmäßigen Arbeitstage im Arbeitsvertrag schafft Klarheit und Planungssicherheit für beide Seiten.
Arbeiten an Feiertagen
In einigen Branchen ist Feiertagsarbeit erlaubt. Dann können auch Minijobber an Feiertagen eingesetzt werden.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagszuschläge besteht zwar nicht. Zuschläge können sich jedoch aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ergeben. Viele Arbeitgeber zahlen diese freiwillig.
Wichtig: Arbeitgeber müssen in diesem Fall einen Ersatzruhetag gewähren.
Zählen Feiertagszuschläge zum Minijob-Verdienst?
Feiertagszuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit bleiben häufig steuer- und beitragsfrei. Sie zählen dann nicht zum regelmäßigen Verdienst im Minijob.
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