Land vergibt neue Innovationsgutscheine
"Mittelstand trifft Start-ups"
Grafik: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-WürttembergEtablierte Unternehmen aus Baden-Württemberg Anträge auf einen Innovationsgutschein "Mittelstand trifft Start-ups“ im Förderportal der L-Bank stellen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erweitert das Förderprogramm Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen um die neue Gutscheinlinie. Der Innovationsgutschein "Mittelstand trifft Start-ups“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und unterstützt diese dabei, innovative Produkte und Dienstleistungen direkt bei Start-ups einzukaufen, um sich zu innovieren und unternehmensinterne Herausforderungen zu bewältigen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 250 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro.
Der Innovationsgutschein "Mittelstand trifft Start-ups“ bezuschusst im Wege der Anteilsfinanzierung den Erwerb von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von kleinen und mittleren Unternehmen bei Start-ups mit maximal 20.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent für innovative Vorhaben der etablierten Unternehmen.
Die innovativen Vorhaben können dabei sowohl nach innen als auch nach außen gerichtet sein. Das bedeutet, etablierte Unternehmen können die Lösungen von Start-ups nutzen, um unternehmensinterne Prozesse zu innovieren sowie neue innovative Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Weitere Informationen zur Förderung gibt es beim Wirtschaftsministerium und bei der L-Bank.

Zur Übersicht