Briefe an Abgeordnete

Mindestlohn weiter vereinfachen

Für die Wirtschaft gibt es seit Anfang des Monats bürokratische Vereinfachungen beim Mindestlohn. Aus Sicht der IHK bedarf es jedoch weiterer Schritte.

Mindestlohn weiter vereinfachenFoto: pastoor – istockphoto.com

Seit dem 1. August 2015 gilt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 Euro brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten zwölf Monate nachweislich gezahlt wurde. „Hier wurde ein Stück Überregulierung abgemildert. Das ist positiv zu bewerten“, sagt Dr. Jens Jasper, Bereichsleiter Recht und Steuern bei der IHK Reutlingen. Dies gilt auch für die Änderung, wonach bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden sind.

„Die Änderungen weisen in die richtige Richtung, müssen jedoch durch weitere Verbesserungen ergänzt werden“, erklärt Jasper. So fordert die Vollversammlung der IHK Reutlingen, dass bei der Einstellung der ersten Mitarbeiter mindestens während der sechsmonatigen Probezeit eine Abweichung vom Mindestlohn möglich sein muss. Ebenso sollen Praktikanten in Kleinunternehmen bis zu sechs Monate unterhalb des Mindestlohns vergütet werden dürfen.

Verunsicherung bei Auftraggeberhaftung beheben
Eine verbindliche Klärung erhofft sich der IHK-Experte auch bei der Frage, in welchen Fällen ein Auftraggeber für die Bezahlung des Mindestlohns bei anderen Unternehmen haftet. Die gesetzliche Regelung lässt Fragen offen. Arbeitsministerin Andrea Nahles hatte eine Klarstellung in diesem Punkt angekündigt. Die IHK Reutlingen empfiehlt Mitgliedsunternehmen, ihre regionalen Bundestagsabgeordneten über Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Mindestlohns zu informieren.

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Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
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Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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