Mindestlohnsteigerung verschiebt Verdienstgrenze
Midijob versus Minijob
Foto: WavebreakMediaMicro - stock.adobe.comBis Ende 2025 liegt die Obergrenze für Minijobs bei 556,01 Euro monatlich, ab Januar werden es 603 Euro monatlich beziehungsweise 7236 Euro jährlich sein. Für bisherige Midijobs, die 2026 unter dieser Verdienstgrenze bleiben, bedeutet das den Wegfall der Sozialversicherungspflicht. Die Obergrenze von 2.000 Euro monatlich für Midijobs, für die reduzierte Beitragssätze gelten, bleibt 2026 bestehen.
Als weitere Änderung im Minijob-Bereich steht für Arbeitgeber im Januar eine Absenkung der Unfallversicherungsumlage U1 von 1,1 auf 0,8 Prozent an. Außerdem hat die Minijob-Zentrale eine Übersicht für der Übermittlungs- und Fälligkeitstermine 2026 für Arbeitgeber erstellt.

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