Mindestlohnsteigerung verschiebt Verdienstgrenze

Midijob versus Minijob

Damit sich Beschäftigte nicht wegen der Sozialversicherung plötzlich etwas anderes suchen, sollten Arbeitgeber daran denken, dass 2026 der Mindestlohn steigt und dadurch bisherige Midijobs zu Minijobs werden können.

Midijob versus MinijobFoto: WavebreakMediaMicro - stock.adobe.com

Bis Ende 2025 liegt die Obergrenze für Minijobs bei 556,01 Euro monatlich, ab Januar werden es 603 Euro monatlich beziehungsweise 7236 Euro jährlich sein. Für bisherige Midijobs, die 2026 unter dieser Verdienstgrenze bleiben, bedeutet das den Wegfall der Sozialversicherungspflicht. Die Obergrenze von 2.000 Euro monatlich für Midijobs, für die reduzierte Beitragssätze gelten, bleibt 2026 bestehen.

Als weitere Änderung im Minijob-Bereich steht für Arbeitgeber im Januar eine Absenkung der Unfallversicherungsumlage U1  von 1,1 auf 0,8 Prozent an. Außerdem hat die Minijob-Zentrale eine Übersicht für der Übermittlungs- und Fälligkeitstermine 2026 für Arbeitgeber erstellt.  

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Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Zentrale Dienste, Kundenmanagement und Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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