Verbesserte Gründungsförderung
Mehr Unterstützung für neue Unternehmen

Die Förderbank des Landes erhöht den maximalen Darlehensbetrag für Existenzgründerinnen und Existenzgründer in ihrem Programm Startfinanzierung 80 von 125.000 auf 150.000 Euro. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt für diese Darlehen eine 80-prozentige Bürgschaft.
Darlehensanpassung trägt Kostensteigerungen Rechnung
In der jetzt erfolgten Erhöhung der maximalen Darlehenssumme von 125.000 auf 150.000 Euro und der damit verbundenen Erhöhung der Vorhabenskosten des Neu-Unternehmens auf maximal eine Million Euro bei maximal 250.000 Euro pro Gesellschaftsanteil sehen L-Bank und Bürgschaftsbank eine nötige Anpassung an den Liquiditätsbedarf junger Unternehmen.
Hintergrund
Startfinanzierung 80 ist ein Programm, das die L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau anbietet. Es orientiert sich am KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU. Für Investitionen in Baden-Württemberg verbilligt die L-Bank die Sollzinsen des KFW-Förderkredits zusätzlich, die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt die Bürgschaft. Für Handwerkerinnen und Handwerker, die sich selbständig machen wollen, ist außerdem die sogenannte Meistergründungsprämie in Startfinanzierung 80 integriert, ein Tilgungszuschuss für das Förderdarlehen.
Mit dem zinsverbilligten Darlehen sind folgende Ausgaben finanzierbar:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Bau- und Umbaumaßnahmen
- Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge)
- Erwerb des zu übernehmenden Betriebs oder Gesellschaftsanteils
- Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers
- Betriebsmittel wie Löhne und Gehälter, Mietkosten oder Patentanmeldungen
Mehr zum Förderprogramm auf der Website unter www.l-bank.de/startfinanzierung80

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