Mindestausbildungsvergütung steigt 2026

Mehr Lohn für Azubis

Ausbildungsbetriebe müssen ab 2026 höhere Mindestvergütungen zahlen. Die neuen Sätze gelten für alle Azubis, die ihre Ausbildung im Jahr 2026 beginnen.

Mehr Lohn für AzubisFoto: daisydaisy - stock.adobe.com

Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen (nach dem BBiG), die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gelten neue monatliche Mindestvergütungen. Die neuen Vergütungssätze hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung am 10. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht.

Wie hoch sind die neuen Sätze?
Die Mindestausbildungsvergütung wird jährlich angepasst – für 2026 gelten folgende monatliche Mindestbeträge:

  • 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr
  • 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
  • 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr
  • 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr

Im Vergleich zu 2025 steigt die Mindestvergütung im ersten Jahr damit um rund 6,2 Prozent.

Wer muss sich daran halten?
Tarifvertragliche Regelungen sind von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt: Ihre Ausbildungsvergütung darf die regional und branchenspezifisch geltenden Tarifverträge um maximal 20 Prozent unterschreiten, jedoch nicht unter die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung fallen.

Wie werden die Beträge berechnet?
Das Berufsbildungsgesetz sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr vor. Für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr gibt es gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Mindestvergütung des ersten Ausbildungsjahres. Sie betragen 18 Prozent für das zweite Ausbildungsjahr, 35 Prozent für das dritte Ausbildungsjahr und 40 Prozent für das vierte Ausbildungsjahr. Die Berechnungen übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Hier finden Sie mehr Infos zur Ausbildungsvergütung.


Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Cathrin Koch

Cathrin Koch

Ausbildung & Prüfungswesen
IHK-Zentrale
Position: Leiterin Ausbildungsberatung / Vertragswesen
Schwerpunkte: Berufsausbildung – Bau-Berufe, Druck- und Medienberufe, Labor-Berufe, Floristen, Tierpfleger; Fachpraktiker-Berufe, Inklusionsberatung
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