Werkverträge und Zeitarbeit
Mehr Klarheit, keine Verschärfung
Die Bundesregierung plant, dass Betriebe Zeitarbeitnehmer nicht mehr länger als 18 Monate bei sich beschäftigen dürfen. Derzeit sieht die entsprechende EU-Richtlinie lediglich vor, dass Arbeitnehmerüberlassung vorübergehend erfolgen soll. Dies ermöglicht derzeit längere Überlassungsdauern. Die Mitglieder des Dienstleistungsausschusses sprechen sich für eine Beibehaltung der Regel aus. Grund: Werkverträge und Zeitarbeit ermöglichen den Firmen, Auftragsschwankungen auszugleichen. Zugleich wird Arbeitssuchenden über beide Wege der Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert.
Rechtssichere Werkverträge
„In Zeiten, in denen gerade die Dienstleistungsbranche immer kurzfristiger Aufträge bearbeiten muss und schon jetzt unter dem Fachkräftemangel leidet, sind Einschränkungen der falsche Ansatz“, kommentiert Dörr. Von der Politik fordern die regionalen Firmen viel mehr Klarstellungen im Bereich der Werkverträge. Zwar arbeitet die Bundesregierung derzeit an einem gesetzlichen Kriterienkatalog. Er ist nach Meinung der Ausschussmitglieder jedoch ungeeignet, da er nicht den unterschiedlichen Praxisfällen von Werkverträgen gerecht werden kann. „Wir brauchen stattdessen eine verantwortliche Stelle, die vor Abschluss eines Vertrages verbindlich klären kann, ob ein Werkvertrag rechtssicher ist und formal anerkannt wird.“
Der <link header ihre-ihk ausschuesse dienstleistungsausschuss _blank>Dienstleistungsausschuss der IHK Reutlingen ist die Plattform der regionalen Dienstleistungswirtschaft. Er setzt sich im Interesse der Branche für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen ein und berät die Vollversammlung der IHK Reutlingen.