Programmablaufpläne 2025
Was Arbeitgeber wissen müssen

Daher hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 22. Januar 2025 einen geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer veröffentlicht. Zugleich wurde der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2025 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer bekannt gegeben. Wichtige Frist: Die neuen Programmablaufpläne sind spätestens ab 1. März 2025 anzuwenden. Für die Monate Januar und Februar ergibt sich dann grundsätzlich ein Korrekturbedarf beim Lohnsteuerabzug. Arbeitgeber haben zur Anpassung verschiedene Möglichkeiten:
- Neuberechnung der Lohnsteuer für diese Monate
- Differenzberechnung oder
- zukünftige Erstattung bei der Berechnung der Lohnsteuer eines zukünftig fälligen sonstigen Bezuges.
Das BMF-Schreiben gibt weitere Infos. Weitere interessante Informationen rund um das Thema Lohnsteuer finden Sie auf der Seite der IHK München.

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