Anrufbetrug

Löschen negativer Googlebewertungen

Betrüger geben sich als Google Mitarbeiter aus und behaupten, negative Bewertungen löschen zu können. Dafür braucht es aber weder Kanzlei noch Überweisungen und vor allem keine Betrugsanrufe.

Löschen negativer GooglebewertungenGrafik: Phuet/shutterstock.com

Die Anrufer bieten den Unternehmen an, negative Bewertungen auf dem Portal durch eine Kanzlei löschen zu lassen. Teilweise finden die Unternehmen in diesem Zusammenhang tatsächlich negative Bewertungen über sich bei Google.

Dabei handelt es sich mutmaßlich um einen Betrugsversuch. Der Verdacht liegt nahe, dass die Anrufer die Bewertungen selbst verfasst haben. Im Anschluss an das Telefonat erhalten die Unternehmen dann einen "Leistungsnachweis" und eine Rechnung. Berichten zufolge wird erheblicher Druck ausgeübt, um zur Zahlung zu bewegen.

Die IHK rät, bei Anrufen von "Google-Mitarbeitern" zu diesem Thema nicht zu antworten und das Gespräch zeitnah zu beenden. Bei ähnlichen Maschen werden Telefonate oft mitgeschnitten und ein aufgezeichnetes "Ja" als Zustimmung zu einem Vertrag ausgelegt.

Ein so (angeblich) zustandegekommener Vertrag kann jedoch wegen arglistiger Täuschung oder Irrtums angefochten werden. Sollten Sie eine derartige Rechnung erhalten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Internetportale sind verpflichtet, unwahre Kundenbewertungen umsonst zu löschen. Hierzu nehmen SIe am besten Kontakt zum Anbieter auf. Oftmals gibt es dafür spezielle Kontaktformulare, um den Prozess zu beschleunigen. Der Antrag auf Löschung muss nicht durch einen Anwalt gestellt werden.

Katharina Kreß

Katharina Kreß

Kommunikation
IHK-Zentrale
Position: Chefin vom Dienst Online-Redaktion
Schwerpunkte: Online-Redaktion, Newsletter, Redaktion "WNA | Wirtschaft Neckar-Alb", Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Social Media, Kreisgeschäftsführung Wirtschaftsjunioren
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