IHK bewertet Kompromiss zur Erbschaftsteuer
Licht und Schatten
Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf sind im jetzt vorliegenden Kompromisspapier einige Verbesserungen enthalten, so die IHK nach einer ersten Prüfung. Dazu gehören realistischere Wertansätze in der Unternehmensbewertung und Abschläge für Unternehmen mit Verfügungsbeschränkungen, wie dies bei Familienunternehmen häufig der Fall ist. Zudem sieht der Kompromiss vor, den Schwellenwert bei der Lohnsumme von drei auf über fünf Mitarbeiter zu erhöhen. "Das ist eine gute Nachricht für die vielen kleinen Betriebe, weil sie von den komplizierten Regelungen der Erbschaftsteuer entlastet werden", so Erbe.
Den Verbesserungen stehen aus IHK-Sicht nach wie vor belastende Regelungen gegenüber. So können die für den laufenden Betrieb nötigen Finanzmittel künftig nur noch zu 15 Prozent zum begünstigten Vermögen gerechnet werden. Bisher hatte die Regierungskoalition eine 20-Prozent-Grenze in Aussicht gestellt. Es bleibt auch bei der problematischen Einbeziehung des Privatvermögens bei der Besteuerung des Betriebs und der zu niedrigen Grenze für große Betriebe.
Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 zur Erbschaftsteuer geurteilt. Demnach muss der Gesetzgeber die geltenden Regelungen nachbessern. Das betrifft vor allem die Befreiung kleiner Betriebe von der Lohnsummenregel, die Handhabung von Verwaltungsvermögen und die Bedürfnisprüfung für so genannte "große Unternehmen". Die IHK-Organisation spricht sich für eine klare, eindeutige und handhabbare Regelung aus. Die Anwendung darf nicht in das Ermessen des einzelnen Finanzbeamten fallen.