Förderprogramm Gewerbe zu Wohnen

Leerstand umwandeln

Das Bundesbauministerium hat ein Förderprogramm aufgelegt, um ungenutzte Büro- und Gewerbeimmobilien in Wohnraum umzubauen. Für einzelne Wohneinheiten gibt es bis zu 30.000 Euro Zuschuss, bei größeren Projekten liegt die Obergrenze bei 300.000 Euro.

Leerstand umwandelnFoto: shisu_ka/shutterstock.com

Das Förderprogramm “Gewerbe zu Wohnen” startet zum 1. Juli 2026. Die Umsetzung erfolgt durch die Kfw. Das Programm ist mit anderen Förderungen kombinierbar.

Zum Förderprogramm:

  • Gefördert wird der Umbau von zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder Teilen dieser Gebäude zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden.
  • Antragsberechtigt sind alle Investoren. Investor meint im Rahmen dieser Förderung den Auftraggeber der Maßnahme, der den Nichtwohnraum zu Wohnraum umbauen möchte. Investoren können natürliche oder juristische Personen (des öffentlichen oder privaten Rechts) sowie Personengesellschaften sein. Auch Selbstnutzer können die Förderung beantragen.
  • Die Förderung des Umbaus ist mit der Auflage einer Sanierung der Immobilie mindestens auf das energetische Niveau "Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) verbunden. Davon ausgenommen sind Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Für diese muss das energetische Niveau „EH Denkmal EE“ erreicht werden. Für besondere Fälle sind auch Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) vorgesehen.
  • Gefördert werden bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben pro durch Umbau entstehende Wohneinheit als direkter Zuschuss – also bis zu 30.000 Euro direkter Zuschussförderung je Wohneinheit. Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung zählen nicht dazu. Die Förderung kann grundsätzlich mit anderen Förderungen, wie der Sanierungsförderung "Bundesförderung für effiziente Gebäude", kombiniert werden, sofern die Summe der Fördermittel die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt.
  • Zu den förderfähigen Ausgaben können zum Beispiel die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau, aber auch die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung gehören.
  • Die Gesamtförderung pro Unternehmen wird grundsätzlich bei 300.000 Euro gedeckelt (Grundlage: europarechtliche De-minimis-Verordnung).
  • Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, soweit sie nicht selbst Gegenstand der Förderung sind.

Mehr zu “Gewerbe zu Wohnen” auf der Website des  Bundesbauministeriums

Quelle: BMWSB

Antonia Hettinger

Antonia Hettinger

Unternehmensförderung & Standortpolitik, Standortagentur & Netzwerkbüro
IHK-Zentrale
Position: Leiterin Volkswirtschaft & regionale Wirtschaftspolitik
Schwerpunkte: Volkswirtschaft und regionale Wirtschaftspolitik, Konjunkturumfragen, IHK-Netzwerk Bau- und Immobilienwirtschaft, IHK-Netzwerk Projektmanagement
Telefon: 07121 201-256
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