IHKs zu Plänen der Landesregierung
Längere Sperrzeit schadet Gastronomie
Der BWIHK spricht sich sogar dafür aus, die Sperrzeit im Gastgewerbe gänzlich aufzuheben oder die bisherige Regelung zumindest beizubehalten. Grund ist das veränderte Ausgehverhalten vieler Gäste: Das „Nachtleben“ beginnt immer häufiger später.
Seit Januar 2010 gelten in Baden-Württemberg verkürzte Sperrzeiten. Seitdem gilt unter der Woche landesweit eine Gastronomie-Sperrzeit von 3 bis 6 Uhr, am Wochenende gibt es die so genannte „Putzstunde“ von 5 bis 6 Uhr.
Die bisherige Regelung bietet aus Sicht des BWIHK schon heute genügend Möglichkeiten, Einzelfällen gerecht zu werden. Wo sich Anwohner vom Lärm belästigt fühlen, kann auf kommunaler Ebene durch spezielle Betriebskonzessionen oder kommunale Satzungen eine individuelle Sperrzeit festgelegt werden. Die Sperrzeiten für gastronomische Betriebe sind gegenwärtig in den einzelnen Bundesländern nach Länge, Uhrzeit und Betriebsart sehr unterschiedlich geregelt.
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