Gefahrgut-Schulungsbescheinigungen
Länger gültig

Auf Grundlage der Gefahrgutregelung nach 1.5.1 ADR wurde die Multilaterale Sondervereinbarung M 324 neu geschaffen. Länder, die die Vereinbarung bereits unterzeichnet haben, gibt es hier.
Demnach bleiben abweichend von den Vorschriften alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 enden, bis zum 30. November 2020 gültig. Die Bescheinigungen müssen erneuert werden, wenn die Fahrzeugführer vor dem 1. Dezember 2020 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung nachweisen und eine IHK-Prüfung bestanden haben.
Abweichend von den Vorschriften bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 enden, bis zum 30. November 2020 gültig. Die Geltungsdauer dieser Bescheinigungen muss ab dem Zeitpunkt ihres Ablaufs um fünf Jahre verlängert, wenn deren Inhaber vor dem 1. Dezember 2020 eine IHK-Prüfung bestanden haben.
Nach Ansicht des BMVI (Bundesverkehrsministerium) ist eine deutsche Duldungsregelung damit entbehrlich geworden. Die Bundesländer und Kontrollbehörden sind unterrichtet. Eine genaue Übersicht der unterzeichnenden Staaten liegt aktuell noch nicht vor und soll zeitnah nachgereicht werden. Nach den vorliegenden Informationen kann die Vereinbarung ab sofort angewendet werden. Die Bekanntmachung im Bundesverkehrsblatt erfolgt zum nächst möglichen Zeitpunkt, voraussichtlich in Heft 7 am 15. April 2020


Zur Übersicht