Förderung des Bundes
Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Foto: Scharfsinn/shutterstock.comGefördert werden sowohl nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte auf Betriebshöfen als auch öffentliche Ladeinfrastruktur. Förderfähig sind zudem unter anderem Netzanschlüsse, Batteriespeicher sowie Lade- und Lastmanagementsysteme.
Zum Start der Förderung wird ein Fördervolumen von insgesamt 200 Millionen Euro bereitgestellt. Über 2026 hinaus wird es während der vierjährigen Laufzeit der Förderrichtlinie weitere, an die jeweilige Marktsituation angepasste Förderaufrufe geben.
Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen
Anträge können ab dem 5. Juni 2026 gestellt werden. Die Bewilligung der pauschalen Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen
Anträge können vom 26. Mai bis zum 7. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
Förderaufruf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Anträge können vom 26. Mai bis zum 7. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
Bei den wettbewerblichen Auswahlverfahren wird das zentrale Priorisierungskriterium der Fördereuro je aufgebaute Ladeleistung sein.
Ausführliche Informationen zur Förderung gibt es beim Projektträger Jülich.
Die NOW GmbH hat auf Youtube ein Video zum Förderprogramm veröffentlicht.
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