Arbeitsagentur benachrichtigt Betriebe
Kurzarbeitergeld wird geprüft
Viele Unternehmen haben im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld beantragt. Ist der Bezug dieser Leistung beendet, erfolgt eine Abschlussprüfung. Betriebe, die länger als drei Monate nicht mehr in Kurzarbeit sind, werden jetzt schrittweise von der Agentur für Arbeit angeschrieben und über die anstehenden Abschlussprüfungen informiert.
Bewilligung war nur vorläufig
Auch Unternehmen, die das Kurzarbeitergeld aktuell noch beziehen, erhalten ein Schreiben, in dem sie über die Prüfung nach Abschluss der Leistungen informiert werden. Mit der Abschlussprüfung wird sichergestellt, dass die Gelder ordnungsgemäß ausgezahlt wurden, denn die monatlichen Abrechnungen für das Kurzarbeitergeld wurden nur voläufig bewilligt.
Für die Prüfungen setzt die Agentur für Arbeit erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Diese gehen in die Unternehmen und prüfen etwa
- Lohnabrechnungen,
- Arbeitszeitnachweise,
- Nachweise zum betrieblichen Engpass,
- Belege zum Abbau des Resturlaubs aus dem Vorjahr
- und der eventuell vorher angehäuften Überstunden der Mitarbeiter vor der Kurzarbeit sowie weitere Unterlagen.
Die Mitarbeiter der Arbeitsagentur versuchen dabei, so aufwandsschonend wie möglich vorzugehen. Wichtig für die Zeitplanung: Jedes Unternehmen wird individuell über den genauen Zeitpunkt der Abschlussprüfung und die benötigten Unterlagen informiert.
Strafen bei Betrug
Hat ein Betrieb zu Unrecht Kurzarbeitergeld angemeldet, muss es zurückgezahlt werden. Die fälschlicherweise in Kurzarbeit geschickten Arbeitnehmer können ihr volles Gehalt mitsamt Sozialversicherungsbeiträgen für diesen Zeitraum einfordern. Auch drohen Geld- oder Freiheitsstrafen wegen Subventionsbetrugs, im schlimmsten Fall bis zu zehn Jahre.
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