IHK Reutlingen fordert wirtschaftsnahe Umsetzung
Konkrete Leitlinien nachliefern
Grafik: Know How/shutterstock.comWenn Unternehmen KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, die nach Einschätzung der EU hochriskant für die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte der EU-Bürger sind, müssen diese von Behörden geprüft werden. Gestern hat das Bundeskabinett das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) verabschiedet. Damit ist nun klarer geregelt, welche Behörde in Deutschland für welches Gebiet zuständig ist: Die Bundesnetzagentur, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und weitere Marktüberwachungsbehörden teilen sich die Überprüfung nach Bereichen wie Infrastruktur, Medizin, Maschinen oder Finanzen auf. Wo es bereits vor dem Einsatz von KI-Systemen Produktregulierungen gab, beispielsweise bei Maschinen oder Medizinprodukten, sind die bisherigen Marktüberwachungsbehörden weiterhin zuständig. Der AI Act integriert dort die KI-Systeme in die bereits etablierten Vorschriften und Richtlinien.
Die Bundesnetzagentur soll zusätzlich als zentrale Koordinationsstelle fungieren. „Sie muss eine reibungslose Kommunikation zwischen den Behörden sicherstellen und Unternehmen frühzeitig Orientierung geben. Trotz klarer Zuordnung der Überwachungsbehörden wird es immer Grenzfälle geben, die dann zügig geklärt werden müssen“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp.
Leitlinien sollen Rahmen vorgeben
„Entscheidend für Unternehmen sind jetzt konkrete Hinweise, welche KI-Anwendungen tatsächlich überprüft werden müssen“, betont Sandra Schorrer, Leiterin Digitale Transformation Neckar-Alb. Viele Betriebe in der Region arbeiten bereits intensiv mit KI oder entwickeln eigene Anwendungen. Dabei werden sie häufig ausgebremst, wenn sie nicht wissen, in welchem Rahmen sie die KI-Verordnung umsetzen können oder wann es einer Überprüfung bedarf. „Das kostet unnötig Zeit und stört die Abläufe“, so Schorrer. „Leitlinien und praxisnahe Auslegungshilfen würden helfen, um frühzeitig Unklarheiten zu beseitigen.“
Reallabore richtig ausgestalten
Positiv bewertet die IHK die geplanten KI-Reallabore für Start-ups, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Hochschulen. Sie sollen dort Dienstleistungen, Produkte und Technologien unter möglichst realen Bedingungen und unter Beteiligung der zuständigen Behörden testen können. „Dieses Instrument muss unbürokratisch ausgestaltet werden und echte Erprobungsräume bieten“, so Schorrer.
KI-Standort Neckar-Alb stärken
„Die Region Neckar-Alb ist mit ihrem starken industriellen Kern, ihren technologieorientierten Mittelständlern und der engen Verzahnung mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein hochinteressanter Standort für KI-Themen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp. „Damit diese Innovationskraft erhalten bleibt, brauchen Unternehmen klare Rahmenbedingungen, die Sicherheit schaffen, ohne Dynamik zu ersticken.“ Die IHK Reutlingen unterstützt die regionale Wirtschaft beim KI-Einsatz durch Netzwerke, Beratungsangebote und als Partner der KI-Allianz Baden-Württemberg. Ziel ist es, Vertrauen in KI zu stärken und die Region als wettbewerbsfähigen KI-Standort zu positionieren.
