IHK-Schlichtungsausschuss

Konflikte in der Ausbildung

Kommt es zwischen Betrieben und Auszubildenden zu ernsthaften Konflikten, unterstützt der IHK-Schlichtungsausschuss. Schlichter Eberhard Geiger freut sich besonders, wenn Ausbildungsverhältnisse am Ende fortgesetzt werden.

Konflikte in der Ausbildung

Seit der Gründung des IHK-Schlichtungsausschusses im Jahr 2012 ist Geiger als Vertreter der Arbeitgeberseite aktiv, seit mehreren Jahren auch als Vorsitzender. Gemeinsam mit Paul Waßmer von der Arbeitnehmerseite bringt er jährlich rund zehn Mal Auszubildende und Ausbildungsbetriebe an einen Tisch. Die Themen reichen von Kündigung über Probleme im Ausbildungsverlauf bis hin zu Vergütungsfragen.  

"Ich habe ein Herz für junge Menschen"
Geiger, der in Eningen lebt, war Geschäftsführer der RSV Service GmbH und lange Jahre Verhandlungsführer beim Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen. Daher kennt er sich mit Konflikten aus. Bei Schlichtungen zwischen Ausbildern und Auszubildenden geht es für ihn darum, uneindeutige Sachverhalte zu klären und Emotionen aufzufangen. „Ich habe ein Herz für junge Menschen und wünsche mir, dass sie ihre Ausbildung möglichst erfolgreich abschließen“, sagt er.

Die Ursachen für ein Schlichtungsverfahren sind vielfältig – von Unzuverlässigkeit und Leistungsproblemen bis hin zu schwerwiegenden Vorwürfen wie Diebstahl oder Drogenkonsum. Besonders berührt hat Geiger ein Fall, bei dem ein Auszubildender beschuldigt wurde, unangemessene Social-Media-Inhalte in der Belegschaft verbreitet zu haben. „Die Schlichtung war hier sehr wichtig, denn die Gemengelage war komplex“, erzählt er. „Im Gespräch konnten wir die Einzelheiten aufklären und der junge Mann durfte im Unternehmen bleiben, er hat nur die Zweigstelle gewechselt. Das hat mich sehr gefreut.“

Einvernehmliche Lösungen im Fokus
Bevor Konfliktparteien vor das Arbeitsgericht gehen können, ist eine Schlichtung verpflichtend. Dass auch sie ein ernster Schritt ist, zeigt sich unter anderem daran, dass häufig Rechtsanwälte anwesend sind, obwohl das Verfahren bewusst niedrigschwellig gestaltet ist. Ziel ist es, in einem geschützten Rahmen beide Seiten zu Wort kommen zu lassen, Verständnis zu schaffen und Lösungen zu entwickeln. „Manchmal ist die Stimmung sehr angespannt. Dann legen wir Pausen ein und führen Einzelgespräche“, so Geiger. „Am Ende stehen dann häufig Vorschläge, mit denen beide Seiten leben können.“

Nicht immer lässt sich ein Ausbildungsverhältnis fortsetzen. In vielen Fällen helfen die Schlichter, eine faire Trennung zu gestalten – mit klaren Absprachen zu Beendigungsdatum, Abfindung und Zeugnis. Etwa 85 bis 90 Prozent der Schlichtungen enden so einvernehmlich. Nur selten geht der Streit vor Gericht – etwa, wenn Zeugen nötig sind oder keine Einigung gelingt.

Geiger, der auch ehrenamtlicher Richter ist, schätzt die Vorteile des Verfahrens: „Im Gericht bleibt wenig Zeit. In der Schlichtung können wir nachfragen, erklären und vermitteln – da gehen die Beteiligten am Ende meist zufriedener raus.“

Das Verfahren ist für alle Beteiligten kostenfrei. Nur wer eine Rechtsberatung wünscht, muss diese selbst bezahlen. Die Schlichter arbeiten ehrenamtlich.

Thorsten Leupold

Thorsten Leupold

Ausbildung & Prüfungswesen,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter Ausbildung / Prüfungswesen
Schwerpunkte: Bildungspolitik, Lehrstelleninitiative Neckar-Alb, Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds Neckar-Alb, IHK-Berufsbildungsausschuss, Federführung Weiterbildung
Telefon: 07121 201-136
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