Erbschaftsteuer
Kompromiss bringt Rechtssicherheit
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 zur Erbschaftsteuer geurteilt und Änderungen angemahnt. Die nun zwischen Bundestag und Bundesrat verabredete Lösung sieht unter anderem vor, dass der Kapitalisierungsfaktor, der für die Veranlagung der Erbschaftsteuer zugrunde gelegt wird, künftig bei 13,75 liegt und nicht wie bisher bei 18. „Das führt am Ende zu einem viel realistischeren Unternehmenswert.“ In der Region Neckar-Alb gibt es besonders viele Familienunternehmen, deren langfristige Sicherung wesentlich zum Wohlstand in der Region beiträgt. Der Kompromiss ist für sie wichtig. „Die Firmen brauchen Planungssicherheit.“ Gleichwohl bleibt die Anwendung der Erbschaftsteuer kompliziert, befürchtet Erbe. „Die Anwendung der Regeln darf am Ende nicht in das Ermessen des einzelnen Finanzbeamten fallen.“
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