IHK-Spitze schreibt an Andrea Nahles
"Kleine Firmen entlasten"

IHK-Präsident Christian O. Erbe und Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp haben in einem Brief an Andrea Nahles auf die besondere Situation von Unternehmen mit keinen oder wenigen Mitarbeitern hingewiesen. Diese Firmen machen regional etwa zwei Drittel der rund 40.000 IHK-Mitgliedsbetriebe aus. „Bei vielen gesetzlichen Regelungen werden Auflagen von Mitarbeiterzahl oder Umsatzhöhe abhängig gemacht. Das wäre eine gute Möglichkeit, kleine Firmen zu entlasten“, schreiben Erbe und Epp.
So ist es kleinen Unternehmen oft nicht möglich, neue Mitarbeiter gleich mit vollem Lohn einzustellen. Grund: Die Neuen sind zunächst für die Stelle zu qualifizieren, ihre Auslastung muss zudem erst durch intensive Vertriebsbemühungen erreicht werden. Hier sollte, so die IHK-Spitze, zumindest für die Probezeit eine Abweichung vom Mindestlohn möglich sein. Das gilt auch für das Angebot von Praktikumsstellen. Sie können derzeit in kleinen Unternehmen kaum mehr angeboten werden.
Bisher: Vertrauen – Jetzt: Dokumentation
Die mit dem Mindestlohn nötige Dokumentation von Arbeitszeiten bedeutet für die Kleinbetriebe ebenfalls zusätzlichen Aufwand. Bisher ist es in vielen Fällen so, dass Unternehmer und Mitarbeiter gemeinsam auf die Einhaltung der Arbeitszeiten geachtet haben. „Nun muss dokumentiert und archiviert werden und es entsteht ein Arbeitsaufkommen, das die Kosten wieder ein Stückt erhöht“, wie Erbe und Epp ausführen. Flexible Arbeitszeitmodelle, etwa mit Arbeitszeiten, die sich über mehrere Monate ausgleichen, müssen aus Sicht der IHK-Spitze weiterhin möglich sein.
Nicht zuletzt sollen Einpersonen- und Kleinunternehmen haften, ob Zulieferer auch den Mindestlohn gezahlt haben. Es drohen Strafen von bis zu 500.000 Euro. Für viele kleine Betriebe ist dies „ein nicht kalkulierbares Risiko“, so Erbe und Epp, da sie oft unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften. Zudem ist die Einhaltung der Vorschrift in der Praxis kaum umsetzbar.
