Bundestag beschließt Novelle des IHK-Gesetzes
Klarheit fürs Ehrenamt

„Die Novelle ist ein wichtiger Schritt für die Wirtschaft in Deutschland und die Kraft der Selbstverwaltung sowie der Gesamtinteressenvertretung der Mitgliedsunternehmen“, kommentiert IHK-Präsident Christian O. Erbe. Der Bundestag hatte das Gesetz nach letzten Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie angenommen. Am 25. Juni steht es auf der Tagesordnung des Bundesrates. Falls die Länderkammer keinen Einspruch einlegt, tritt das Gesetz noch im Sommer in Kraft.
Mit der Gesetzesnovelle wird unter anderem präzisiert, zu welchen Themen sich die in den IHKs engagierten Unternehmerinnen und Unternehmer äußern können. In den letzten Jahren war durch verschiedene Urteile deutlich geworden, dass das IHK-Gesetz einer Präzisierung bedarf und der Kompetenzrahmen klarer umrissen werden muss. „Die Entscheidung des Bundestags bestätigt die Arbeit der Industrie- und Handelskammern und bekräftigt unsere Rolle als Partnerin der Wirtschaft etwa bei Ausbildung, Innovationen und Internationalisierung“, sagt Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp. Im Zuge der Gesetzesnovelle wurde auch beschlossen den Dachverband der IHKs, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag, in eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts zu überführen, dem die regionalen IHKs qua gesetzlicher Mitgliedschaft angehören.

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