Entscheidung Exzellenzkommission
„Klares Bekenntnis zu Spitzenforschung“
Laut heutigem Votum gehört die Universität Tübingen zu den Universitäten, die sich im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Exzellenzinitiative“ an der Förderlinie „Exzellenzuniversität“ beteiligen können. „Wir haben in der Bewerbung aus meiner Sicht ein klares Bekenntnis zu Spitzenforschung, den Fokus auf Zukunftsfelder und eine logische Fortentwicklung des bisherigen Konzepts gesehen. Dieser Ansatz wurde zurecht von der Exzellenzkommission gewürdigt“, so Erbe.
Die Universität Tübingen und die IHK Reutlingen sind seit vielen Jahren über Kooperationsverträge eng miteinander verbunden und engagieren sich gemeinsam etwa bei Wissenstransfer und Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Hintergrund
Die Universität Tübingen hatte sich mit mehreren Clusterinitiativen beworben und war in der ersten Stufe des Verfahrens, der sogenannten Skizzenphase, mit vier eigenen und einer Initiative in Zusammenarbeit mit der Universität Stuttgart erfolgreich. Alle Universitäten und Hochschulen, die in der zweiten Runde mit zwei Clusterinitiativen positiv beschieden werden, dürfen bis zum Dezember 2018 einen Antrag für die Förderlinie Exzellenzuniversität einreichen. Hierzu wird die Entscheidung im Juli 2019 erwartet. Anschließend beginnt im November 2019 die Förderperiode.
Die vollständige Liste der ausgewählten Clusterinitiativen gibt es auf der Website der Deutschen Forschungsgemeinschaft.